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Außergerichtliche Streitschlichtung (Schlichtungsverfahren)
Bestehen Streitigkeiten, die
sich aus der Berufsausübung zwischen Mitgliedern der Kammer oder
zwischen diesen und Dritten ergeben, so ist jedermann berechtigt,
den Schlichtungsausschuss
der Baukammer Berlin anzurufen.
Jedes Mitglied der Baukammer hat in Erfüllung seiner Berufspflichten
am Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Andererseits kann der Schlichtungsausschuss
nur mit dem Einverständnis der Partei tätig werden, die kein Kammermitglied
ist.
Neben dem Vorsitzenden, einem Juristen, setzt sich der Ausschuss
aus zwei Beisitzern (Bauingenieuren) zusammen. Damit wird auch
die nötige technische Kompetenz des Gremiums garantiert. Die Schlichtung
findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Es können Zeugen
gehört werden, wenn der Vorsitzende dies für erforderlich erachtet.
Sachverständige können dann gehört werden, wenn beide Parteien
dem zugestimmt haben. Ist der Sachstand schließlich aufgeklärt,
erarbeitet der Ausschuss eine Schlichtungsempfehlung, die auch
die Verfahrenskosten regelt. Diese sind wesentlich günstiger als
bei staatlichen Gerichten.
Jedem, der schnell und kostengünstig seinen Streit in Baurechtsfragen
beilegen möchte, kann nur angeraten werden, dieses Institut der
Baukammer in Anspruch zu nehmen.
Schlichtungsordnung
der Baukammer Berlin
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