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| Abriss HOAI - Der Entwurf der HOAI-Novelle des Bundeswirtschaftsministeriums verstümmelt und zerstört gewachsenes und sinnvolles Honorarrecht. |
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Damit wird nicht nur eine weitere Erosion deutscher Rechtskultur vorangetrieben, sondern vor allem der Schutz des Verbrauchers, die Baukultur und die Rechtssicherheit der Bauherren und Investoren fundamental beschädigt. Im Einzelnen und Wesentlichen stellt sich der Verordnungsgeber die neue HOAI so vor: |
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Die HOAI wird in ihrem Anwendungsbereich auf Büros mit Sitz im Inland beschränkt.
Absenkung der Tafelendwerte der HOAI (5 Mio. für Ingenieurbauwerke, 3 Mio. für Tragwerksplanung).
Das Preisrecht für Beratungsleistungen (Thermische Bauphysik, Schallschutz, Raumakustik, Bodenmechanik, Erd- und Grundbau, vermessungstechnische Leistungen) entfällt.
Die HOAI bleibt hinsichtlich der Leistungsphasen 1 bis 5 verbindlich; die Leistungsphasen 6 bis 9 werden als unverbindliche Regelungen weitergeführt.
Die Tafelwerte in den verbleibenden Leistungsphasen werden um 10 Prozentpunkte angehoben.
Abkopplung der Honorare von der Bausumme durch Einführung des Baukostenvereinbarungsmodells.
Abschlagszahlungen sind nicht mehr vorgesehen.
Wegfall des Umbauzuschlags.
Hierzu ist festzustellen:
Statt Transparenz und Rechtssicherheit schafft dieser Entwurf Rechtsunsicherheit. Die Honorarermittlung wird zum Vabanquespiel, weil das sog. Baukostenvereinbarungsmodell - völlig losgelöst von den tatsächlichen Baukosten - nur für Hellseher im voraus eine reelle Baukostenschätzung erlaubt. Das wird zu Lasten des in Baufragen unkundigen Bauherren gehen, der dann in Ermangelung greifbarer Parameter auf vage Schätzungen angewiesen sein wird. Es wird aber auch zu Lasten des Ingenieurs gehen, der dem Diktat marktmächtiger Auftraggeber unterworfen wird.
Völlig lebensfremd ist es, Abschlagszahlungen aus einer Honorarordnung zu nehmen. Das dadurch steigende Insolvenzrisiko der Ingenieure wird nicht zuletzt der Verbraucher zu spüren bekommen.
Sämtliche Regelwerke der öffentlichen Auftraggeber (z. B. die ABau, die RBau und das Vergabehandbuch des Bundes) sind nach diesem Entwurf nicht mehr anwendbar und werden zu einer hohen Rechtsunsicherheit bei der öffentlichen Hand führen.
Schließlich und trotz der scheinbaren Erhöhung in den verbleibenden Leistungsphasen um 10 Prozent, liegt de facto eine Honorarunsicherheit für Auftraggeber und Ingenieure um bis zu 50 Prozent vor. Dies, weil das Baukostenvereinbarungsmodell keine Grundlage hat, Regelungen zu anrechenbaren Kosten nicht eindeutig sind und der Umbau-, Modernisierungs- und Instandsetzungszuschlag nicht geregelt ist.
Nach allem ist festzustellen, dass die HOAI als eine auch den Verbraucher schützende Vorschrift und Grundlage für eine qualitätvolle planerische Leistung allein auf Druck des Bundesministeriums für Wirtschaft verstümmelt wird. Dafür sprechen in keiner Weise Vorgaben aus der EU. Diese nämlich hat die HOAI als Ganzes für in Deutschland niedergelassene Büros nicht beanstandet. Somit ist diese beklagenswerte Entwicklung allein der nicht nachvollziehbaren Intention des Bundeswirtschaftsministeriums geschuldet. Als berufsständische Vereinigung werden wir das Einreißen unserer Honorarordnung nicht duldend hinnehmen.
Auf der Grundlage europäischer Rechtsstandards schlagen wir vor und fordern: Rücknahme des Entwurfs und Beibehalt der HOAI als Inländer-HOAI mit 20 Prozent erhöhten Tafelwerten.
verantwortlich:
Dr. Peter Traichel |
| Download:
21-2008.pdf |
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