| |
Freiwillige Mitglieder (§
41 Abs. 2 ABKG*)
zurück
- Im Bauwesen tätige Ingenieurinnen und
Ingenieure
Sonstige im Bauwesen tätige Ingenieurinnen und Ingenieure,
die nicht Plichtmitglieder sind, können auf Antrag Freiwillige
Mitglieder der Baukammer Berlin werden. Sie werden in das Mitgliederverzeichnis
eingetragen.
- Nicht im Bauwesen tätige Beratende Ingenieur(e)innen
Sie können sich in das Verzeichnis der Freiwilligen Mitglieder
der Baukammer Berlin eintragen lassen.
-
Stempel für im Bauwesen tätige
Freiwillige Mitglieder
|