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Freiwillige Mitglieder (§ 41 Abs. 2 ABKG*)

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  • Im Bauwesen tätige Ingenieurinnen und Ingenieure
    Sonstige im Bauwesen tätige Ingenieurinnen und Ingenieure, die nicht Plichtmitglieder sind, können auf Antrag Freiwillige Mitglieder der Baukammer Berlin werden. Sie werden in das Mitgliederverzeichnis eingetragen.

  • Nicht im Bauwesen tätige Beratende Ingenieur(e)innen
    Sie können sich in das Verzeichnis der Freiwilligen Mitglieder der Baukammer Berlin eintragen lassen.

  • Stempel für im Bauwesen tätige Freiwillige Mitglieder

 

*Architekten- und Baukammergesetz (ABKG) vom 6. Juli 2006

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