| |
Berufsaufgaben
Die Mitgliedschaft der Baukammer Berlin
besteht aus Ingenieurinnen und Ingenieuren,
die Berufsaufgaben nach § 30 ABKG* ausüben
Die Berufsaufgaben der im Bauwesen tätigen
Ingenieurinnen und Ingenieure
(§ 30 ABKG*)
- Berufsaufgabe der Ingenieurinnen und Ingenieure
ist die Ausübung von Ingenieurtätigkeiten in einer oder
mehreren Fachrichtungen durch Übernahme von technischen und
technisch- wissenschaflichen Aufgaben, die sich auf Beratung,
Planung, Berechnung, Konstruktion, Prüfung und Gutachtertätigkeit
beziehen, wobei sich die Tätigkeit auf alle oder einzelne
dieser Aufgaben beziehen kann. Zu den Berufsaufgaben gehören
auch Forschungs-, Lehr- und Entwicklungsaufgaben.
- Ingenieurinnen und Ingenieure, die in einer oder
mehreren Fachrichtungen des Bauingenieur-, Vermessungs-, Wasserwirtschafts-
oder Verkehrswesens, der technischen Gebäudeausrüstung,
der Bauphysik einschließlich Akustik, der Baustoffkunde,
der Bodenmechanik, des Erd- und Grundbaus sowie der Umwelt- und
Sicherheitstechnik für bauliche Anlagen und Baugrund tätig
sind, sind im Bauwesen tätige Ingenieurinnen und Ingenieure.
- Zu den Berufsaufgaben der im Bauwesen tätigen
Ingenieurinnen und Ingenieure gehören auch die Beratung,
Betreuung und Vertretung der Auftraggebenden in den mit der technischen,
technisch-wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Planung und
Durchführung eines Bauvorhabens zusammenhängenden Fragen
sowie die Koordinierung und Überwachung der Ausführung.
* Architekten und Baukammergesetz (ABKG) vom
6. Juli 2006 |