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Mitgliedschaft in der Baukammer Berlin
Die Mitgliedschaft der Baukammer Berlin besteht
aus Ingenieurinnen und Ingenieuren, die Berufsaufgaben nach § 30
Architekten- und Baukammergesetz (ABKG) vom 6. Juli 2006 ausüben.
Es gibt zwei Mitgliedergruppen: Pflichtmitglieder
und Freiwillige Mitglieder
Auswärtige im Bauwesen tätige
Ingenieure
Auswärtige im Bauwesen tätige Ingenieurinnen
und Ingenieure, die nach § 41 Abs. 3 ABKG von der Pflichtmitgliedschaft
befreit sind, auswärtige Ingenieurgesellschaften und auswärtige
Bauvorlageberechtigte haben sich vor Aufnahme ihrer Tätigkeit
im Land Berlin in das jeweilige von der Baukammer geführte Verzeichnis
der auswärtigen im Bauwesen tätigen Ingenieurinnen und Ingenieure
oder Ingenieurgesellschaften eintragen zu lassen. Die Eintragung
in die Verzeichnisse wird auf fünf Jahre befristet. Eine Verlängerung
ist möglich. Über die Eintragung in das Verzeichnis wird
eine Bescheinigung ausgestellt.
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