Baukammer Berlin - Körperschaft des öffentlichen Rechts     Baukammer Berlin

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Aufgaben der Baukammer Berlin

  • Interessenvertretung der Ingenieure in Gesellschaft, Politik und Gesetzgebung,

  • Unterstützung der Parlamente, Behörden und Gerichte in allen die Berufsaufgaben betreffenden Fragen und Erstattung von Gutachten zu Entwürfen für Gesetze und Verordnungen Stellung,

  • Förderung der Zusammenarbeit mit Architekten- und Ingenieurkammern sowie technisch-wissenschaftlichen Vereinen national und international,

  • Förderung der Baukultur, der Baukunst,

  • Festlegung der Berufspflichten der Mitglieder in einer Berufsordnung und deren Überwachung,

  • Stellungnahme zu grundsätzlichen Fragen der Honorare, Gebühren und Vertragsregelungen für Ingenieurleistungen im Bauwesen,

  • Mitwirkung bei der Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus der Berufsausübung zwischen Mitgliedern oder zwischen diesen und Dritten ergeben,

  • Mitwirkung bei der Regelung und Durchführung von Wettbewerben sowie öffentlichen Vergabeverfahren und Überwachung der jeweiligen Verfahrensbedingungen mit den geltenden bundes-, landes- und berufsrechtlichen Vorschriften,

  • Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen für die Tätigkeitsbereiche der im Bauwesen tätigen Ingenieurinnen und Ingenieure durchzuführen,

  • Führung der Liste der Bauvorlageberechtigen,

aus § 40 Architekten- und Baukammergesetz (ABKG) vom 6. Juli 2006

Aufgabe der Baukammer Berlin ist es auch, die Liste der Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure, die in § 34 ABKG bestimmten Verzeichnisse und ein Verzeichnis der von ihr öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen gemäß § 41 Abs. 1 Nr. 6 und der übrigen Pflichtmitglieder zu führen sowie die für die Berufsausübung notwendigen Bescheinigungen zu erteilen.

 

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