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Aufgaben der Baukammer Berlin
- Interessenvertretung der Ingenieure in Gesellschaft, Politik
und Gesetzgebung,
- Unterstützung der Parlamente, Behörden und Gerichte
in allen die Berufsaufgaben betreffenden Fragen und Erstattung
von Gutachten zu Entwürfen für Gesetze und Verordnungen
Stellung,
- Förderung der Zusammenarbeit mit Architekten- und Ingenieurkammern
sowie technisch-wissenschaftlichen Vereinen national und international,
- Förderung der Baukultur, der Baukunst,
- Festlegung der Berufspflichten der Mitglieder in einer Berufsordnung
und deren Überwachung,
- Stellungnahme zu grundsätzlichen Fragen der Honorare,
Gebühren und Vertragsregelungen für Ingenieurleistungen
im Bauwesen,
- Mitwirkung bei der Beilegung von Streitigkeiten, die sich
aus der Berufsausübung zwischen Mitgliedern oder zwischen
diesen und Dritten ergeben,
- Mitwirkung bei der Regelung und Durchführung von Wettbewerben
sowie öffentlichen Vergabeverfahren und Überwachung
der jeweiligen Verfahrensbedingungen mit den geltenden bundes-,
landes- und berufsrechtlichen Vorschriften,
- Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen für
die Tätigkeitsbereiche der im Bauwesen tätigen Ingenieurinnen
und Ingenieure durchzuführen,
- Führung der Liste der Bauvorlageberechtigen,
aus § 40 Architekten- und Baukammergesetz (ABKG) vom 6.
Juli 2006
Aufgabe der Baukammer Berlin ist
es auch, die Liste der Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure,
die in § 34 ABKG bestimmten Verzeichnisse und ein Verzeichnis
der von ihr öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
gemäß § 41 Abs. 1 Nr. 6 und der übrigen Pflichtmitglieder
zu führen sowie die für die Berufsausübung notwendigen
Bescheinigungen zu erteilen.
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