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Aufgaben der Baukammer Berlin
- die Baukultur, die Baukunst und das Bauwesen
zu fördern,
- die Berufspflichten der Mitglieder in
einer Berufsordnung festzulegen und die Erfüllung dieser
Pflichten zu überwachen,
- die beruflichen Belange der Gesamtheit
der Mitglieder zu wahren,
- die berufliche Aus- und Fortbildung zu
fördern,
- Parlamente, Behörden und Gerichte
in allen die Berufsaufgaben betreffenden Fragen zu unterstützen,
Gutachten zu erstatten sowie zu Entwürfen für Gesetze
und Verordnungen Stellung zu nehmen,
- Sachverständige namhaft zu machen und Sachverständige
für die Fertigstellungsbescheinigung zu bestimmen,
- zu grundsätzlichen Fragen der Honorare,
Gebühren und Vertragsregelungen für Ingenieurleistungen
im Bauwesen Stellung zu nehmen,
- auf die Beilegung von Streitigkeiten,
die sich aus der Berufsausübung zwischen Mitgliedern oder
zwischen diesen und Dritten ergeben, hinzuwirken,
- beim Wettbewerbswesen und bei der Regelung
und Durchführung von Wettbewerben sowie öffentlichen
Vergabeverfahren mitzuwirken und die Übereinstimmung der
jeweiligen Verfahrensbedingungen mit den geltenden bundes-, landes-
und berufsrechtlichen Vorschriften zu überwachen,
- die Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen
für die Tätigkeitsbereiche der im Bauwesen tätigen
Ingenieurinnen und Ingenieure durchzuführen sowie die Anerkennung
der Sachverständigen nach Bauordnungsrecht vorzunehmen,
- die Liste der Bauvorlageberechtigten zu führen,
- die Zusammenarbeit mit den Architekten-
und den Ingenieurkammern und den technisch-wissenschaftlichen
Vereinen national sowie international zu pflegen und zu fördern.
aus § 40 Architekten- und Baukammergesetz (ABKG) vom 6. Juli
2006
Aufgabe der Baukammer Berlin ist es
auch, die Liste der Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure, die
in § 34 ABKG bestimmten Verzeichnisse und ein Verzeichnis der
von ihr öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
gemäß § 41 Abs. 1 Nr. 6 und der übrigen Pflichtmitglieder
zu führen sowie die für die Berufsausübung notwendigen
Bescheinigungen zu erteilen.
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